Pfarrgemeinderatswahl 2026

Liebe Pfarrangehörige der Dompfarreiengemeinschaft 
St. Emmeram – St. Ulrich,

 

am   Samstag, 28. Februar & Sonntag, 01. März 2026  

 
haben Sie die Möglichkeit jeweils eine halbe Stunde vor und nach den Gottesdiensten 
(Sa, 18 Uhr Niedermünster / So, 10.30 Uhr St. Emmeram / So, 18 Uhr Niedermünster)  sowie vor und nach der Mittagsmusik in Niedermünster (Sa, 12.05 Uhr) in einem schriftlichen Wahlgang die Zusammensetzung des künftigen Beratungsgremiums für die Dompfarreiengemeinschaft mitzubestimmen. 
Wahlorte sind die Niedermünsterkirche und die Basilika St. Emmeram.

Alle zur Dompfarreiengemeinschaft gehörigen katholischen Christen (Wohnsitz), die das 14. Lebensjahr vollendet haben und gefirmt sind, sind herzlich eingeladen und auch gebeten von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Es wird – den diözesanen Richtlinien gemäß - wieder ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat gebildet. Je zehn Kandidierende werden für St. Emmeram, je zehn für St. Ulrich gewählt. Jeder Pfarreiteil wählt für sich. Wie in den letzten Jahren ist es den Pfarrangehörigen von St. Kassian möglich in St. Ulrich mit zu wählen.

Sollten Sie am Wahlwochenende keine Zeit haben, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, dann können Sie bis Freitag, den 27.02. 12.00 Uhr die vorbereiteten Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro abholen.

 

Unsere Kandidierenden

St. Emmeram

St. Ulrich / Niedermünster

Öffnungszeiten Wahllokale