Ab sofort darf in den Gottesdiensten wieder gesungen werden.
Weiterhin muss jedoch beim Gottesdienst eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard wie KN95, N95) getragen werden.
Die Regelung gilt ab einem Alter von 16 Jahren.
Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin ganz vom Tragen einer Maske befreit.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren müssen eine sog. OP-Maske tragen.
Bitte beachten und weitersagen.
Die weiteren Bestimmungen (wie 1,5m Abstand zwischen verschiedenen Hausständen) bleiben bestehen.
Genesese und vollständig geimpfte Personen im Sinne des § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeV) gelten wie Personen des eigenen Hausstandes.
Vielen Dank!
Weitere Informationen...
...bekommen Sie auf der folgenden Seite