Dies bedeutet, dass es für Gottesdienste und Feiern der Sakramentenspendung aller Art keine Einschränkungen oder einschränkenden Empfehlungen mehr gibt. Exemplarisch sei auf folgende Punkte hingewiesen:
· Empfehlungen zum Tragen einer Maske bestehen nicht mehr außer für infizierte Personen oder solche mit Krankheitssymptomen (vgl. unten).
· Während der Messfeier müssen die eucharistischen Gaben nicht mehr abgedeckt sein.
· Der Friedensgruß findet wieder statt, die Einladung dazu wird gesprochen.
· Die Handdesinfektion für Kommunionspender/innen kann entfallen.
· Kelch- und Mundkommunion sind wieder möglich.
· Die kirchenmusikalische Gestaltung der Gottesdienste ist ohne Einschränkungen möglich.
· Evtl. noch vorhandene Leit- oder Abstandsmarkierungen können entfernt werden.
· Die Beichte im Beichtstuhl ist uneingeschränkt möglich
Nach wie vor ist es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen. So sollten Personen, die infiziert sind oder Symptome einer Corona-Infektion haben, auf den Gottesdienstbesuch oder einen liturgischen Dienst verzichten oder zum Eigen- und Fremdschutz eine Maske tragen und die Hände desinfizieren.
Auch das Aufstellen von Desinfektionsspendern kann in der Erkältungssaison prinzipiell empfehlenswert sein.
Dr. Roland Batz
Generalvikar